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Verkehrsgerichtstag: VCD begrüßt Empfehlungen zur Unfallflucht

Goslar, 26.01.2024. Der Verkehrsgerichtstag in Goslar empfiehlt, dass Unfallflucht künftig nicht mehr in jedem Fall als Straftat geahndet werden soll. Bei Sachschäden soll nicht mehr grundsätzlich der Führerschein entzogen werden. Zudem schlägt er eine Nachmeldefrist von 24 Stunden vor. Der Verkehrssicherheitsexperte Harald Walsberg, VCD-Vertreter in Goslar, kommentiert:

„Der VCD sieht in den Empfehlungen zur Unfallflucht einen guten und ausgewogenen Abschluss einer jahrelangen Reform-Debatte. Wir begrüßen die Ergebnisse, denn sie setzen den Fokus auf die Verkehrssicherheit und differenzieren zugleich – unbillige Härten in Fällen, die ohne Belang für die Verkehrssicherheit sind, werden in Zukunft entschärft werden.

Schädliche Signale an die Bevölkerung, etwa in Form einer Bagatellisierung der Unfallflucht, werden ausgeschlossen. Der VCD ruft die Bundesregierung auf, die notwendigen Gesetzesänderungen nun zügig auf den Weg zu bringen.“

Pressekontakte:
Harald Walsberg • VCD Landesverband Niedersachsen
Jan Langehein, Magdalena Reiner, Jonas Ibel • VCD-Pressestelle • 030 280351-12

VCD Landesverband Niedersachsen e. V.
nds@vcd.org
www.vcd-niedersachsen.de

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