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Unlängst wurde auf großen Teilen der Wehlstraße der Schutzstreifen verbreitert, im Mittel von 1,25 m auf 1,50 m Breite. Eine Verbesserung für die Fahrradfahrenden? Augenscheinlich ja, denn 1,50 m Breite gilt gem. Richtlinie (ERA 2010) als Regelbreite. Dennoch sind die Probleme für die Fahrradfahrenden dadurch nicht beseitigt. In der Regel führen Schutzstreifen zu einer Verlangsamung des Verkehrs. Allerdings ist die Regelbreite von 1,50 m nicht ausreichend und es werden nach wissenschaftlichen Erkenntnissen mind. 1,85 m Breite gefordert. Schutzstreifen verbessern nicht signifikant die Sicherheit der Fahrradfahrenden, denn welcher Autofahrer weiß, dass dennoch 1,50 m Abstand zum Radfahrenden eingehalten werden müssen? Zumal auch der Sicherheitsabstand von 1,50 m vom Auto-Spiegel zum Fahrradlenker in Celle weder kontrolliert, geschweige denn bei deutlicher Unterschreitung mit Bußgeldern geahndet wird. Bei Gegenverkehr ist in der Wehlstraße ein Überholen von Fahrradfahrenden auf dem Schutzstreifen, nicht möglich.
"Zumindest muss der Schutzstreifen zusätzlich rot markiert werden, das erhöht die Wahrnehmung durch den motorisierten Indivdualverkehr (MIV)", mein Martina Sonnenberg-Ackemann vom VCD Kreisverband Celle.
Viel verwunderlicher ist, dass die Stadtverwaltung hier nicht Tempo 30 anordnet, damit wären allen nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmenden geholfen. Die Kindertagesstätte und das Altenheim an der Wehlstraße ermöglichen die rechtssichere Anordnung von Tempo 30 von der Fußgängerampel an der Einmündung Bergstraße bis nach der S--Kurve, wo ein separater gemeinsamer Geh- und Radweg beginnt. Das erhöht die Sicherheit für alle Eltern mit Kindern, die zu Fuß unterwegs sind, und die Sicherheit der Senioren und Seniorinnen, die vom Altenheim zu Fuß in Richtung Altstadt starten. Wenn im nächsten Jahr der Neubau der Katholischen Schule eröffnet ist, kann der Tempo 30-Bereich bis zur 77er Straße erweitert werden.
Insbesondere in der S-Kurve der Wehlstraße zwischen den Parkplatzzufahrten zum Neuen Rathaus, ist die Fahrradführung absolut sinnfrei: hier müssen Radfahrende zum Teil mehrmals rechtwinklig auf einem kombinierten Geh-und Radweg abbiegen. Auf der anderen Straßenseite auch in Schrittgeschwindigkeit am Haupteingang der Senioren-Residenz vorbeifahren. Die Radfahrenden müssen die kombinierten Geh- und Radwege nutzen, es gilt die Radwegbenutzungspflicht. Das Befahren der Fahrbahn im Kurvenbereich ist aktuell nicht zulässig.
Bei Tempo 30 dürfen Radfahrende die Fahrbahn nutzen, die Gehwege erhalten das Zusatzzeichen "Radfahrer frei", das ängstlichen radfahrenden Menschen die Gehwegnutzung ermöglicht. Und das wichtigste: im Bereich der Kurve fahren die Radfahrend dann (erlaubterweise) auf der Straße.
"Schade,dass solche Maßnahmen im Vorfeld nicht in der AG Fahr-Rad besprochen werden, ist das Resümee von Martina Sonnenberg-Ackemann. "Denn genaue für solche Fragestellung existiert diese AG, in der neben Polizei und Verwaltung auch Verbände wie VCD und ADFC vertreten sind."