Elbe-Heide

Führungen des Fuß- und Radverkehrs im Bereich von Baustellen

Im Bereich von Baustellen muss der Verkehr oft umgeleitet werden - das schließt auch den Fuß- und Radverkehr mit ein.

Es gibt Richtlinien dazu, wie solche Führungen einzurichten sind (z. B. den Handlungsleitfaden "Baustellenabsicherung im Bereich von Geh- und Radwegen - Hinweise für alle mit Baustellensicherung befassten Personen" (https://www.agfs-nrw.de/fileadmin/Mediathek/AGFS-Broschueren/Handlungsleitfaden_Baustellen_AGFS.pdf) der AGFS). Viele Baustellen werden jedoch in Lüneburg nicht diesen Empfehlungen entsprechend eingerichtet und ausgeschildert.

Auf den Fotos sind zwei aktuelle Beispiele in Lüneburg in unmittelbarer Nachbarschaft:
a) in der Barckhausenstraße (Ecke Wielandstraße)
b) in der Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße (Ecke Uelzener Straße)
Während das Verkehrszeichen 254 (Verbot für Radverkehr) bei a) natürlich keinen Sinn ergibt und Radfahrende verunsichern kann, wo sie zu fahren haben, zeigt b) wir man eine sichere und barrierearme Führung des Fußverkehrs im Bereich von Baustellen hinbekommt - mit einem Zebrastreifen und einer Auframpung auf den Bürgersteig.
Im Sinne von subjektiver und objektiver Sicherheit sowie (Rechts-)Eindeutigkeit ist es sehr wichtig, dass Baustellen in Lüneburg in Zukunft stets korrekt eingerichtet werden oder durch die entsprechenden Stellen direkt nachgebessert wird - ohne dass sich Menschen bei der Verwaltung melden müssen oder schlimmer: ohne dass Menschen an unübersichtlichen Stellen umgefahren werden.

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