Hildesheim,
Verkehrspolitik
Hildesheim
Der VCD Hildesheim begrüßt das neue Parkraumkonzept der Stadt. Eine flächendeckende Bewirtschaftung aller Parkplätze zumindest in der Innenstadt und den innenstadtnahen Wohngebieten ist mehr als überfällig. Das Konzept, die derzeitigen Regelungen zu vereinheitlichen und Bewohner- und Mischparken einzuführen, hält der VCD für sinnvoll. Zugleich sollten allerdings auch noch Nachbesserungen erfolgen: Etwa die Ausweisung von Stellplätzen für Carsharing im öffentlichen Straßenraum, Ladezonen für Lieferfahrzeuge und das Aufstellen weiterer Fahrradbügel. Die Umsetzung sollte beschleunigt und Kontrollen intensiviert werden.
Der VCD Hildesheim begrüßt das von der Stadtverwaltung erarbeitete Parkraumkonzept (nachzulesen unter https://www.stadt-hildesheim.de/allris/vo020.asp?VOLFDNR=8762 ). Eine flächendeckende Bewirtschaftung aller Parkplätze zumindest in der Innenstadt und den innenstadtnahen Wohngebieten ist mehr als überfällig, s. VCD-Stellungnahme vom 05.09.2024
Das Konzept mit vereinfachten Regelungen für Bewohner- und Mischparken halten wir für sinnvoll.
Folgende Nachbesserungen sollten aus unserer Sicht noch erfolgen:
Carsharing: Die Ausweisung von Stellplätzen für Carsharing im öffentlichen Straßenraum ist dringend erforderlich. Carsharing kann die Anzahl privater PKW reduzieren und trägt damit erheblich zu einem veränderten Verkehrsverhalten sowie zur weiteren Entspannung der Parkplatzsituation und positiver Stadtentwicklung bei. Seit Jahren hat die Stadt auf diese Forderung geantwortet, die Ausweisung von Carsharing-Plätzen erfolge im Zuge des Parkaumkonzepts. Ein weiteres Vertrösten auf ein neuerliches extra Konzept ist nicht nachvollziehbar. Geeignete Stellplätze sollten kurzfristig in Abstimmung mit den Ortsräten festgelegt werden.
Lieferzonen und Fahrradparkplätze: Da sich das Parken stärker auf Parkhäuser und vorhandene Parkplätze verlagern soll, ist die Schaffung von Ladezonen für Lieferfahrzeuge und Fahrradbügeln auf bisherigen PKW-Stellflächen möglich und sollte von vornherein mitberücksichtigt werden. Dies würde widerrechtliches Parken und Behinderungen auf Rad- und Fußwegen reduzieren.
Umsetzung: Die Realisierung sollte innerhalb von 2 Jahren möglich sein und nicht bis zum Jahr 2030 verzögert werden.
Kontrolle: Eine stärkere Überwachung des Parkens ist dringend erforderlich. Dabei sollte auch verstärkt das Falschparken auf unzulässigen Flächen geahndet werden, das oftmals den Fuß- und Radverkehr erheblich erschwert und gefährdet, insbesondere auch für Kinder, Senioren und beeinträchtigte Menschen. Dazu ist der Stadtordnungsdienst deutlich zu verstärken. Die Personalkosten dafür werden nach den Erfahrungen anderer Städte durch erhöhte Einnahmen deutlich übertroffen.
Räumliche Geltung: Eine Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung auf weitere Stadtteile (Südstadt, Univiertel u.a.) sollte so schnell wie möglich erfolgen.