Niedersachsen

2011

Güterumgehungstraße im Raum Oldenburg

16.09.2011

 

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 16.09.2011 - TOP 35. Antwort von Verkehrsminister Jörg Bode auf die mündliche Anfrage der Abgeordneten Ralf Briese und Enno Hagenah (GRÜNE)

 

Die Abgeordneten Ralf Briese und Enno Hagenah (GRÜNE) hatten gefragt:

 

Die Proteste gegen den zu erwartenden Bahnlärm nach der Eröffnung des JadeWeserPorts im Jahr 2012 in Oldenburg nehmen weiter zu. Am Samstag, dem 27. August, haben erneut viele Menschen für die rechtzeitige Lärmvorsorge und für eine Bahnumgehungstrasse in Oldenburg demonstriert

16.09.2011

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 16.09.2011 - TOP 35. Antwort von Verkehrsminister Jörg Bode auf die mündliche Anfrage der Abgeordneten Ralf Briese und Enno Hagenah (GRÜNE)

Die Abgeordneten Ralf Briese und Enno Hagenah (GRÜNE) hatten gefragt:

Die Proteste gegen den zu erwartenden Bahnlärm nach der Eröffnung des JadeWeserPorts im Jahr 2012 in Oldenburg nehmen weiter zu. Am Samstag, dem 27. August, haben erneut viele Menschen für die rechtzeitige Lärmvorsorge und für eine Bahnumgehungstrasse in Oldenburg demonstriert. Viele Bahnanlieger sind vor allem sehr enttäuscht von der Deutschen Bahn AG, dem Bund und dem Land Niedersachsen, weil den Anwohnern an der Bahnstrecke ein effektiver Lärmschutz vor der Inbetriebnahme des neuen Tiefwasserhafens zugesagt wurde. Dieses Versprechen scheint nicht mehr eingehalten werden zu können, da der neue Superhafen 2012 in Betrieb gehen wird, aber der Lärmschutz in Oldenburg frühestens in den Jahren 2016 oder gar erst 2018 kommen wird. Die notwendigen Finanzierungszusagen für den Lärmschutz vom Bund sind bisher zudem nicht gegeben.

Im Zusammenhang mit Auswirkungen des JadeWeserPorts und den Befürchtungen der Anlieger der Bahnstrecke Wilhelmshaven-Oldenburg hat Herr Verkehrsminister Bode am 11. Juli 2011 in einem Interview mit der Oldenburger Nordwest-Zeitung sinngemäß auch geäußert, dass langfristig eine Güterumgehungstrasse im Raum Oldenburg eine mögliche Option sei, um die Menschen vor gesundheitsschädigendem Lärm zu schützen. Entsprechende Infrastrukturvorhaben haben eine lange Planungsvorlaufzeit. Daher ist bereits heute effektives politisches Handeln notwendig, wenn die Umgehungstrasse überhaupt eine Chance haben soll.

Der Bundesverkehrswegeplan wird bis zum Jahr 2015 neu fortgeschrieben und überarbeitet. Daher wären Schritte zur Verankerung der Umgehungstrasse im Bundesverkehrswegeplan jetzt notwendig. Gleichzeitig müsste die Landesregierung auch das Raumordnungsprogramm des Landes ändern, damit die von Minister Bode ins Spiel gebrachte Umgehungstrasse in der Landesplanung Berücksichtigung findet.

Wir fragen die Landesregierung:

1.       Wird sich die Landesregierung für eine Güterumgehungstrasse um Oldenburg im Bundesverkehrswegeplan einsetzen bzw. eine Güterumgehungstrasse für den Großraum Oldenburg bei der nächsten Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans anmelden?

2.       Wird die Landesregierung eine Güterumgehungstrasse im Raumordnungsprogramm des Landes berücksichtigen?

3.       Welche konkreten Schritte wird die Landesregierung für die Umgehungstrasse im Raum Oldenburg in nächster Zeit in Angriff nehmen, damit das Projekt Güterumgehungstrasse eine Realisierungschance hat?

Verkehrsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Das Bestandsnetz der Schieneninfrastruktur ist in seinen Grundzügen über 150 Jahre alt. Kennzeichen der ursprünglichen Streckenführung ist die Verbindung der wichtigen Städte. Somit führen auch heute noch die meisten Eisenbahnstrecken mitten durch die Städte, bzw. sind die Städte sogar Knotenpunkt mehrerer Strecken und haben in ihrer Entwicklung erheblich von dieser Situation profitiert. Insoweit stellt die Lage der Stadt Oldenburg an mehreren Eisenbahnstrecken keine Besonderheit in Deutschland dar. Insgesamt hat die Bedeutung des Eisenbahnnetzes und damit auch der Knoten Oldenburg an Bedeutung verloren. Dieses liegt zum einen am Wegfall einiger Verbindungen wie z.B. nach Norden über Jever. Es liegt aber auch am Rückbau von zwei Gleisen auf ein Gleis, wie es teilweise für die Strecke Oldenburg - Wilhelmshaven zutrifft. Dieser Rückbau wird nun für den neuen Tiefwasserhafen in Wilhelmshaven rückgängig gemacht. Wie schon häufig erwähnt, hat der Bund den Anwohnern dieser Strecke einen weitaus größeren Lärmschutz zugesagt, als rechtlich vorgeschrieben wäre. Das Land hat auch Vorsorge getragen, dass die dann erhöhte Kapazität der Strecke durch den durchgängigen Ausbau auf 2 Gleise erst dann genutzt wird, wenn der zugesagte Lärmschutz installiert ist. Auf diese Weise werden die Anwohner der Strecke geschützt, während zugleich die Stadt Oldenburg ihre Vorstellungen für die bauliche Gestaltung des Bahnübergangs Alexanderstraße umsetzen kann. Wie Minister Bode im Interview angesprochen hat, ist mit der Einführung lärmarmer Güterwagen ohnehin mit einem zukünftig leiseren Güterverkehr zu rechnen.

Es ist auch zu bedenken, dass eine Umgehungsstrecke - je nach Lage und Gestaltung - Auswirkungen auf Abschnitte der Strecke Oldenburg - Hude haben könnte. Diese Strecke ist mit Unterstützung des Landes in das Lärmsanierungsprogramm des Bundes aufgenommen worden. Der Bund stellt jährlich 100 Mio. € für die Lärmsanierung bereit. Im Sinne der Anwohner an dieser gesamten Strecke sollte vorab geprüft werden, ob für diese der Status im Lärmsanierungsprogramm aufrecht zu erhalten wäre, oder ob dann aufgrund der geringeren Betroffenheit die Sanierung vom Bund nicht mehr angestrebt wird.

Minister Bode hat in einem Interview auf die Frage nach seiner Meinung zu einem solchen Projekt seine Sympathie geäußert und mitgeteilt, dass eine Umfahrungsstrecke ein langfristig anzustrebendes Ziel sei. Entsprechende Umfahrungsprojekte für den Straßen- und Schienenverkehr sind in vielen Orten langfristig erstrebenswerte Ziele, um so Verkehre aus den Städten heraushalten zu können.

Geeignete Finanzierungsinstrumente sind Voraussetzung, um ein solches Projekt in Angriff nehmen zu können. Angesichts der geringen verkehrlichen Wirkung und angesichts der zu erwartenden geringen Entlastung für die Anwohner bei gleichzeitiger Beanspruchung der Landschaft ist für eine Umgehungstrasse derzeit kein gangbarer Weg erkennbar.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Die Planungen für die Fortschreibung des BVWP sind noch in den Anfängen. Zur Zeit werden zunächst Fragen der Methodik und der Bewertung behandelt. Über Anmeldungen wird zu gegebener Zeit zu entscheiden sein. Für eine Anmeldung ist in jedem Fall eine fundierte und sachliche Begründung erforderlich.

Zu 2.:

Im Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) werden in textlicher und/oder in zeichnerischer Form Festlegungen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums in Niedersachsen getroffen. Gemäß Raumordnungsgesetz sollen die Raumordnungspläne die angestrebte Siedlungs- und Freiraumstruktur sowie auch die zu sichernden Standorte und Trassen für die Infrastruktur (einschl. Verkehrsinfrastruktur) aufzeigen. Entsprechende textliche Ziele und Grundsätze der Raumordnung zu Mobilität, Verkehr und Logistik finden sich im Kapitel 4 des Landes-Raumordnungsprogramms. So werden mit dem LROP Haupteisenbahnstrecken, die Bestandteil des europäischen Streckennetzes sind, in ihrem Bestand und Ausbaubedarf gesichert (LROP Kap. 4.1.2 04). Als eine solche Strecke benennt das LROP u.a. auch die Abschnitte zwischen Wilhelmshaven und Oldenburg sowie zwischen Oldenburg und Bremen.

Mit der Bekanntgabe der allgemeinen Planungsabsichten ist 2009 das laufende Verfahren zur Änderung des LROP eingeleitet worden. In diesem Änderungsverfahren werden verschiedene Regelungsbereiche des LROP überprüft und entsprechend der aktuellen Planungserfordernisse fortentwickelt. Der im August 2010 vorgelegte und in das öffentliche Beteiligungsverfahren gegebene LROP-Entwurf enthält keine Vorschläge zur Änderungen der textlichen und zeichnerischen Festlegungen für den Schienenverkehr; diese LROP-Inhalte sind damit nicht Gegenstand des laufenden Änderungsverfahrens.

Änderungen, Anpassungen und Aktualisierungen der Festlegungen zum Schienenverkehr können in einem zukünftigen Verfahren zur Änderung des LROP geprüft und vorgenommen werden. Ob dann auch eine Güterumgehungstrasse um Oldenburg in das Verfahren einbezogen werden kann, wird zu gegebener Zeit zu prüfen sein. Derzeit ist festzustellen, dass eine solche Strecke aus kapazitiven und wirtschaftlichen Gründen nicht realisierbar wäre. Damit fehlt eine wesentliche Voraussetzung für deren Aufnahme in das LROP (hierzu wird auch auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Krogmann vom 16.09.2010 verwiesen, vgl. Drs. 16/2967).

Zu 3.:

Die Landesregierung sieht derzeit keine Möglichkeiten für konkrete Schritte in Richtung Neubaustrecke zur Umfahrung Oldenburgs. Die verfügbaren Mittel für den Infrastrukturausbau sind dringend erforderlich für die Beseitigung von Engpässen. Der Schutz der Bevölkerung vor Lärmbelästigung wird derzeit sukzessive durch das Lärmsanierungsprogramm des Bundes mit jährlich 100 Mio. € vorangebracht. Außerdem setzt sich die Landesregierung aktiv für den Einsatz innovativer Bremsen bei Güterwagen ein, damit der Güterverkehr zukünftig deutlich leiser sein wird.

 

Ansprechpartner für den Inhalt dieser Presseinformation:

Christian Budde
Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5426
Fax: (0511) 120-995426
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