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VCD Poolnudel-Aktion: Wir zeigen den Sicherheitsabstand für das Überholen von Radfahrenden

Mit Poolnudeln kann man baden gehen – oder den Sicherheitsabstand für Radfahrende markieren. Dieser sollte beim Überholen von Fahrrädern mindestens 1,50 Meter betragen – das hält fast kein KFZ ein. Zu enges Überholen ist einer der Hauptgründe, weshalb viele Menschen Radfahren in Hildesheim gefährlich finden.

Um den korrekten Sicherheitsabstand darzustellen, hat der VCD am 3. Juli 2019 eine pressewirksame Fahrradfahrt mit Poolnudeln durchgeführt. Einige Aktive des VCD haben sich auf den Weg gemacht, den Autofahrenden in Hildesheim (zu denen viele von uns ja durchaus auch mal gehören) deutlich zu machen, was es heißt, dass Radfahrende nur mit einem Sicherheitsabstand von 1,50 Metern überholt werden dürfen.

Sie haben mit Hilfe der Poolnudel den ihnen zustehenden, real existierenden gesetzlichen Sicherheitsabstand sichtbar gemacht, mit durchschlagendem Erfolg: Sie wurden entweder nicht überholt oder aber sehr weiträumig. Ein völlig neues Radfahr-Gefühl!

Hildesheimer Pressemedien haben darüber ausführlich berichtet:

Hildesheimer Allgemeine

Kehwieder

Radio Tonkuhle interviewte Doris Schupp und Dirk Wollenweber vom VCD zur Aktion:  https://soundcloud.com/radio-tonkuhle-1053/poolnudeln-fur-den-mindestabstand

Und hier weitere Fakten.

 

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