Niedersachsen

Auto & Straße, Fußverkehr, Infrastruktur, Radverkehr, Verkehrspolitik
Landesverband Niedersachsen

Neuer Bußgeldkatalog für Verkehrsteilnehmende

Mehr Rücksicht auf Radverkehr und Fußverkehr, härtere Strafen für Verstöße - so lässt sich das Ziel der neuen Verkehrsregeln zusammenfassen.

Zu Fuß Gehende und Radfahrende dürfen sich durch den Beschluss im Bundesrat und die StVO-Novelle also über mehr Sicherheit im Straßenverkehr freuen. So wird der in §5 Abs. 4 beschriebene “ausreichende Sicherheitsabstand” beim Überholen nun genau definiert. Innerorts sind 1,5 Meter Seitenabstand, außerorts wenigstens 2 Meter Seitenabstand beim Überholen einzuhalten.

Außerdem sollen künftig Fahrradzonen eingerichtet werden können, in denen Kraftfahrzeuge höchstens mit Tempo 30 fahren dürfen. Ein Bußgeld soll bereits für das Halten auf Fahrradschutzstreifen erhoben werden, nicht nur für das Parken.

Auch wer auf Gehwegen und in Fußgängerzonen parkt, obwohl dieses durch Verkehrszeichen verboten ist, muss mit einem höheren Bußgeld rechnen.

 

Der VCD begrüßt ausdrücklich diese Maßnahmen, die bestehende Verstöße höher zu ahnden, auch ohne dass eine konkrete Gefahrensituation besteht.

Insofern widerspricht der VCD sowohl dem Verkehrspräsidenten des ADAC als auch dem FDP-Verkehrsexperten Oliver Luksic, die den neuen Bußgeldkatalog kritisierten. Beide bemängeln, dass es keine Differenzierung nach Gefährdungssituation gebe, es dem neuen Katalog “teilweise an Maß und Mitte” fehle.

“Verbote sollten von allen Verkehrsteilnehmenden beachtet werden. Sie stellen keine Empfehlung dar, sondern dienen einem vernünftigen Miteinander im Straßenverkehr, ohne dass “das Recht des Stärkeren” Vorrang hat”, so der VCD-Niedersachsen.

Der aktuelle Bußgeldkatalog zum Nachlesen.

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